Wir erstellen Gutachten über den Verkehrswert gemäß § 194 BauGB von
- unbebauten Grundstücken
- Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Eigentumswohnungen
- Wohn- und Geschäftshäusern
- Gewerbegrundstücken
- grundstücksgleichen Rechten
Anlässe für eine Wertermittlung:
- An- und Verkauf von Grundstücken, Wohn- und Teileigentum
- Vermögensaufstellung
- Eheverträge und Ehescheidungen
- Kreditvergabe, Insolvenzverfahren und Zwangsversteigerungen
- Schenkungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Ermitteln von Belastungen und Werten von Rechten
Die Vergütung für ein Verkehrswertgutachten hängt stark von der Größe und Art des Objektes und den rechtlichen Gegebenheiten (Belastungen im Grundbuch, Erbbaurecht, Baulasten, Altlasten, etc.) ab.
Vom Auftraggeber müssen je nach Objektart alle oder eine Auswahl folgender Unterlagen bereitgestellt werden:
- aktuelle Katasterkarte (Flurkarte)
- aktueller Grundbuchauszug
- Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte), wenn möglich mit Maßangaben
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Baugenehmigung
- Angaben zu Modernisierungs-/Sanierungs-/Umbaumaßnahmen u. ä.
- Wohn-/Nutzflächenberechnung, ggf. Bruttorauminhaltsberechnung
- aktuelle Mietvertrags- und Mietaufstellung
- ggf. Teilungserklärung inkl. Miteigentumsanteile
- Abgeschlossenheitserklärung
- Altlastenauskunft
- Baulastenauskunft
- ggf. weitere Unterlagen